
Liebe Mitglieder des KV-Thun und Umgebung
Die aktuelle Situation erlaubt die Durchführung von physischen Versammlungen nicht. Der Vorstand hat deshalb an der Sitzung vom 13. Dezember 2021 beschlossen, die 99. ordentliche Generalversammlung des KV-Thun und Umgebung in schriftlicher Form durchzuführen. Mit diesem Vorgehen stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, unsere Vereinsmitglieder geschützt werden und trotzdem ihr Stimmrecht ausüben können. In den Statuten des KV-Thun und Umgebung ist die schriftliche Generalversammlung nicht vorgesehen. Dabei ist die Covid-19 Verordnung des Bundesrates massgebend.
Der Vorstand hat beschlossen die Generalversammlung wie folgt durchzuführen:
Die vorliegende Information, das Abstimmungsformular, die Jahresrechnung 2021, der Revisorenbericht, das Budget 2022 werden am 14. Februar 2022 an alle Vereinsmitglieder verschickt.
Auf dem Abstimmungsformular sind folgende Angaben enthalten:
Name und Vorname des Vereinsmitgliedes
Einverständniserklärung über die Art der schriftlichen Durchführung der GV
Beschlusstraktanden inkl. Antwortmöglichkeiten Ja / Nein / Enthaltung
Das Abstimmungsformular ist bis spätestens 5. März 2022 (Datum Poststempel) ausgefüllt und unterzeichnet zu retournieren.
Am 7. März 2022 findet die Auswertung der eingesandten Abstimmungsformulare statt. Die Auswertung wird durch die Vorstandsmitglieder
und einem Revisor vorgenommen.
Das Protokoll dieser Auswertung wird im nächsten Heft 2/2022 publiziert.
Wir sind davon überzeugt, mit diesem Vorgehen den Weg der grösstmöglichen Transparenz unter der Wahrung der gesetzlichen Vorgaben gefunden zu haben und danken euch für das Vertrauen in dieser speziellen Zeit.
Im Namen des Vortandes des KV Thun und Umgebung
Die Präsidentin:
Ursula Bigler