Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kynologischen Verein Thun

Art. 1 Gegenstand der Dienstleistung

Der Kynologischer Verein Thun  (im Weitern KVT genannt) bietet im Bereich Hundesport diverse Leistungen rund um den Hunde an.
Insbesondere sind dies:


    • Durchführung von Grund- und Ausbildungskursen
    • Erfahrungsaustausch und Beratung bei der Hundeausbildung
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen
    • Durchführung von Leistungsprüfungen und anderen Veranstaltungen
    • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Behörden
 

Der Verein fördert das Verständnis für das Wesen des Hundes und dessen Beziehung zu Mensch und Umwelt. Er hat zur Aufgabe, die Aufklärung und Belehrung der Mitglieder und weiterer Kreis über Fragen der Zucht, der Haltung, der Erziehung und der Ausbildung von Hunden, und zwar auf der Basis der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse, sportlich fairer Gesinnung und unter Beachtung der Prinzipien des Tierschutzes zu vermitteln.

Art. 2 Bedingungen zur Teilnahme

Die Hunde müssen geimpft, gechipt, entwurmt und vollständig gesund sein. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, den KVT vorgängig zu informieren, sollte der Hund krank oder läufig sein oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Verhaltensauffälligkeiten sind ohne Aufforderung offen zu legen, unabhängig, wie unwichtig diese erscheinen. Der/die Halter/in von verhaltensauffälligen oder läufigen Hunden muss sich vor dem Training mit dem/der Kursleiter/in absprechen.

Die Teilnehmeranzahl der angebotenen Ausbildungen ist aus qualitätsgründen begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Die Platzordnung der Allmend ist zu befolgen. Die Hunde sind jederzeit unter Kontrolle zu halten. Sind sie nicht abrufbar, so sind sie an einer Schleppleine (mit Brustgeschirr) zu sichern. Auf dem Hundeplatz dürfen Hunde nur nach ausdrücklicher Anweisung des/der Hundetrainers/in freigelassen werden.

Kursteilnehmer/innen, die ihren Hund nicht artgerecht behandeln, anderen Kursteilnehmer/innen unangenehm entgegentreten oder den Unterricht durch ihr Verhalten stören, können vom Kurs ausgeschlossen werden. Dies ohne Rückerstattung des Kursgeldes und ohne Abgabe einer Kursbestätigung.

Art. 3 Versicherung und Haftungsausschluss

Die Haftung vom KVT für jegliche Schäden, unabhängig vom Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Der KVT übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen sowie für Schäden, Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde herbeigeführt werden oder durch Aufenthalt auf dem Übungsplatz entstehen.

Der/die Teilnehmer/in haftet für die durch ihn/sie und seinen/ihren Hund entstandenen Schäden selbst. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

Der/die teilnehmende Hundeführer/in muss haftpflichtversichert sein. Eine gültige Haftpflichtversicherung (Hund) ist im Kanton Bern obligatorisch für Hundehaltende. Während dem Training vom KVT tragen die Hundeführer/in die Verantwortung für sich und den Hund vollumfänglich.

Art. 4 Anmeldung, Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung

Der Mitglieder- und Trainingsbeitrag sind fristgerecht zu bezahlen. Ihre Höhe richtet sich nach dem Beschluss der jährlichen GV.

Die weiteren Kosten für Leistungsprüfungen und andere Hundeevents sind vorgängig zu überweisen oder aber am Prüfung-/Eventtag bar zu begleichen. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, elektronisch oder mündlich auf dem vom KVT vorgesehenen Anmeldungsweg.

Bereits reservierte Kurse/Unterrichtsstunden sind auch bei Abmeldung oder Nichterscheinen zu 100% zahlungspflichtig. Bei Verhinderung der Teilnahme an Kursen/Hundeevents aus wichtigen Gründen, kann der Betrag für nichtbesuchte Kurs-/Seminartage anteilsmässig zurückerstattet werden. Eine Rückerstattung erfolgt gestützt auf ein schriftliches Gesuch. Schlechtwetter ist kein wichtiger Grund.

Der Mitglieder- und Trainingsbeitrag wird bei Vereinsaustritt nicht zurück erstattet, auch nicht anteilsmässig.

Art. 5 Ort der Durchführung

Der KVT behält sich vor, aus betrieblichen Gründen den Unterrichtsstandort gegebenenfalls zu ändern. Irgendwelche Ansprüche als Folge der Änderung des Unterrichtsstandorts seitens des/der Kursteilnehmer/in sind ausgeschlossen.

Art. 6 Geltung der AGB, Gerichtstand, anwendbares Recht 

Der KVT kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern. Die Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Diese Bedingungen sind reglementarischer Bestandteil aller Anmeldungen. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB. Der Gerichtsstand ist Thun. Ausschliesslich anwendbares Recht ist das Schweizer Recht.